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Börsen und Märkte
Ab dem 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bitte beachten Sie: Regelmäßige gewerbliche Einzahler sind von dieser Regelung nicht betroffen.