Erzgebirgssparkasse und Corona-Virus – Wir sorgen vor
Für den Besuch unserer Filialen bitten wir unsere Kunden, weiterhin die Regelungen der Sächsischen Hygieneschutzverordnung zu beachten. Dazu gehört insbesondere das Tragen einer Mund-/ Nasen-abdeckung und die Wahrung eines Mindestabstandes von 1,50 m zur nächsten Person.
Weiterhin vollumfänglich und damit ohne Einschränkungen sind unsere SB-Zonen sowie SB-Filialen geöffnet. Damit steht unseren Kunden die Bargeldversorgung, der Abruf von Kontoauszügen sowie die Beauftragung von Überweisungen (per Terminal oder über Briefkasteneinwurf) weiterhin in ge-wohnter Weise rund um die Uhr zur Verfügung.
Nachfolgend gehen wir im Detail auf wichtige Fragen ein.
Alle Filialen der Erzgebirgssparkasse sind seit dem 22.06.2020 wieder regulär geöffnet. Die Öffnungszeiten Ihrer Filiale finden Sie hier.
Wir sind für unsere Kunden umfassend telefonisch erreichbar. Umfangreiche Serviceleistungen (wie nachfolgend beispielhaft dargestellt) sind über unseren Telefonservice unter 03733 139-0 nutzbar. Dieser Service ist von Montag bis Freitag jeweils durchgehend von 08:00 – 20:00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus sind diese Leistungen genauso bequem und zu jeder Zeit auch über unsere Internetfiliale (www.erzgebirgssparkasse.de) nutzbar, soweit unsere Kunden mit uns eine Onlinebanking-Vereinbarung geschlossen haben.
Die Sparkassen-Versicherung Sachsen ist auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten für Sie da:
Die Erzgebirgssparkasse ist für Sie da...
Viele Bankgeschäfte können Sie auch zuhause erledigen – per Online-Banking oder Sparkassen-App. Um auf die weiteren Entwicklungen und Einschränkungen durch Corona jederzeit vorbereitet sind,machen Sie hier Ihren MobilitätsCheck!
Haben Sie einen Online-Banking-Zugang und funktioniert der Zugriff? | Hier online beantragen |
Sind Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch aktuell? | Hier überprüfen und ergänzen |
Ist die Sparkassen-App auf Ihrem Smartphone installiert? | Informieren und Downloaden |
Möglicherweise fehlen auch Ihnen durch die Corona-Krise Einnahmen, die Sie für die Bedienung Ihrer Kredite eingeplant haben?
In einem persönlichen Beratungsgespräch nimmt sich Ihr Berater gern die Zeit und zeigt Ihnen die Möglichkeiten zur Tilgungsaussetzung bei Ihrem Darlehen auf.
Die Corona-Pandemie in Deutschland ist allgegenwertig und beeinflusst das gesamte öffentliche Leben. So fällt es auch Studierenden immer schwerer Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, wenn die Einnahmen durch elterliche Unterstützung oder Nebenjobs geringer werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet während der Coronakrise finanzielle Unterstützung über den KfW-Studienkredit an. Die Erzgebirgssparkasse unterstützt Sie gern in der Beantragung als KfW-Vertriebspartner.
Hilfe für Unternehmen
Sie benötigen kurzfristig einen Überbrückungskredit, eine Liquiditätshilfe oder eine Entlastung bei Ihren Bestandsdarlehen? Oder möchten mit uns über mögliche Finanzierungen sprechen? Wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie mit uns unkompliziert und schnell einen
Termin.
Ab Montag, 23. März 2020, sind über die Erzgebirgssparkasse Anträge aus der ersten Phase des Hilfspakets der Bundesregierung möglich, für das die KFW ihre bestehenden Programme erweitert.
Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Darunter sind der KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, der ERP-Gründerkredit-Universell sowie der KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen.
Für alle Unternehmensgrößen führt die KfW in der zweiten Phase ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Auch für Selbständige und Freiberufler hat die Bundesregierung inzwischen ein Hilfsprogramm angekündigt. Hier geht es um Kundengruppen, bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind und mit Krediten nur im Ausnahmefall geholfen werden kann. Sobald dazu genaue Termine und Details bekannt sind, werden wir darüber informieren.
Auch die SAB hat reagiert. Mit einem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat Sachsen ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank erfolgt und das Darlehen somit schnell und flexibel direkt durch die SAB vergeben werden kann.
Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen:
Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.
Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.
Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.
Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank–, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab 23.03.2020 elektronisch bereit (www.sab.sachsen.de).
Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.
Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen/ Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für den darüberhinausgehenden Liquiditätsbedarf kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Vielzahl von Informationen, Checklisten sowie Anleitungen, u.a. mit Tipps für Mitarbeiter und zur Erstellung von Pandemieplänen, zusammengetragen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld zusammengestellt.
Das Sächsische Finanzministerium hat mit der Medieninformation vom 9. März 2020 über mögliche Hilfen informiert, um negative wirtschaftliche Folgen durch den Corona-Virus abzumildern.
Derzeit sollen die Finanzämter insoweit den Steuerpflichtigen bei Stundungs- bzw. Herabsetzungsanträgen in Bezug auf Steuervorauszahlungen entgegenkommen, Säumniszuschläge erlassen bzw. auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
Die Corona-Krise bedroht Unternehmen in allen Branchen. Auf dieser Plattform** begegnen sich Kunden und Unternehmen – und können sich gegenseitig helfen: mit dem Kauf von Online-Gutscheinen.
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* ab sofort für Kunden der Erzgebirgssparkasse verfügbar
** Für Geschäfte, die auf der Plattform getätigt werden, übernimmt die Erzgebirgssparkasse keine Haftung.
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Warum Sie keine Sorgen haben müssen
Corona-Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen können, werden in der Regel von Mensch zu Mensch über Sekrete des Atmungstrakts übertragen. Eine Ansteckung über Oberflächen wie beispielsweise Geldautomaten oder Bankschalter, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehören, erscheint daher unwahrscheinlich. Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen ist bisher nicht dokumentiert. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Vorbeugung. Geldautomaten sind jedoch nicht mehr oder weniger gefährlich als andere öffentlich verfügbare Gegenstände.
Geldscheine gelten bislang nicht als Übertragungsweg. Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Corona-Virus durch Banknoten oder Münzen übertragen wird. Für den Bürger empfiehlt die Bundesbank im Umgang mit Banknoten und Münzen die gleichen Maßnahmen bezüglich der Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs auch. Wie bereits erwähnt, können Sie ein mögliches Übertragungsrisiko durch Zahlung mit Karte oder Smartphone verringern.
Von zahlreichen Menschen benutzte Griffe, etwa von Türen, Fenstern und Teeküchen-Schubladen, aber auch Wasserhähnen oder Knöpfe in Fahrstühlen, sind potenzielle Keimquellen. Laut Bundesamt für Risikobewertung liegen genaue Daten zum Überleben von Covid-19 auf Oberflächen noch nicht vor.
Allerdings gehen Forscher und Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon aus, dass es sich ähnlich verhält wie bei anderen Corona-Viren-Arten. In einer am 6. Februar veröffentlichten Studie von Wissenschaftlern aus Greifswald und Bochum wurden die bisherigen Erkenntnisse über SARS und MERS zusammengefasst: Die Viren können demnach auf unbelebten Oberflächen wie Metall, Glas oder Plastik bis zu neun Tage überleben, aber Desinfektionsmittel können sie wirksam bekämpfen. Die Ergebnisse seien wahrscheinlich auf Covid-19 übertragbar.
Unsere Reinigungskräfte haben wir schon immer sensibilisiert, von vielen Menschen regelmäßig benutzte Dinge wie oben beschrieben besonders gründlich – auch mit Desinfektionsmitteln – zu reinigen. Sicher haben Sie aber Verständnis, dass dies nicht rund um die Uhr geschehen kann. Eine gute Handhygiene, wie sie das Robert-Koch-Institut empfiehlt, ist also dringend zu empfehlen.
Wir verzichten darüber hinaus auf den gewohnten Handschlag zur Begrüßung und Verabschiedung, freuen uns aber natürlich über Ihren Besuch und schenken Ihnen wie immer gern ein freundliches und aufmunterndes Lächeln.
Wir haben unsere Angestellten im Umgang mit der Corona-Infektionswelle intensiv sensibilisiert. Ergeben sich bei ihnen Anzeichen eines Infektionsverdachts (z.B. bei Rückkehr aus einem Risikogebiet oder Kontakt mit einer coronainfizierten Person), gibt es klare Regelungen, wie zu verfahren ist. Zusätzlich haben wir unsere Angestellten angewiesen, bei aufkommenden Symptomen Kontakt zum Gesundheitsamt bzw. zum Hausarzt aufzunehmen. Unsere Angestellten sind sich der Verantwortung für sich, ihre Kunden und Kollegen voll bewusst.
Darüber hinaus verzichten wir aktuell auf Kunden- oder Mitarbeiterveranstaltungen. Dienstreisen erfolgen nur im absoluten Ausnahmefall, wenn sie unbedingt nötig sind.
Außergewöhnliche Situationen werden leider auch von Betrügern ausgenutzt. Beachten Sie bitte unsere aktuellen Sicherheitshinweise.