Unsere Leitlinien für eine nachhaltige Sparkasse
Die Innovationskraft der Menschheit, die Entwicklung von Technologie und Technik und das weltweit zur Verfügung stehende Kapital reichen aus, um das Weiter- und Überleben der Menschheit und unseres Planeten zu gewährleisten.
Aber auch, um alles zu zerstören.
– Es ist unsere Wahl. Die Wahl eines jeden Einzelnen. –
Aktuelles
Der Bereichsleiter Vorstandsstab der Erzgebirgssparkasse, André Leonhardt,
erläutert in einem Couchgespräch mit dem KabelJournal die aktuelle Ausrichtung der Erzgebirgssparkasse beim Thema Nachhaltigkeit und beschreibt die zukünftigen Ziele.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Anlageberatung und Versicherungsvermittlung
Nachhaltigkeit bei den Lieferanten und Dienstleistern der Sparkasse
Wir fördern und fordern ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung im gesamten Produktlebenszyklus. Für unsere Geschäftsbeziehungen sehen wir die Einhaltung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen als wesentlich an. Die Erzgebirgssparkasse trifft deshalb mit ihren wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern Vereinbarungen zur Nachhaltigkeit – sogenannte Lieferantenrichtlinien.
Von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass sie die folgenden Grundsätze und Anforderungen achten und erfüllen. Diese basieren auf internationalen, anerkannten Standards, wie dem Global Compact1, den ILO Kernarbeitsnormen2 sowie auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen3.
Ökonomische Verantwortung und Geschäfts-Ethik
1. Geltendes Recht
Die jeweils geltenden gesetzlichen Normen und Standards werden gewahrt und geachtet.
2. Anti-Korruption
Korruption und Bestechung werden in keiner Form toleriert oder praktiziert.
Soziale Verantwortung
3. Menschenrechte
Die Menschenrechte werden anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
4. Anti-Diskriminierung
Weder die eigenen Mitarbeiter noch sonstige Personen werden in irgendeiner Form benachteiligt oder diskriminiert. Dies schließt Benachteiligung und Diskriminierung zum Beispiel auf Grund von körperlichen Einschränkungen, Geschlecht, Alter, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Nationalität, Glauben, religiöser oder politischer Überzeugung oder sexueller Identität ein.
5. Arbeitnehmerrechte
Den eigenen Mitarbeitern werden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen im Rahmen der zutreffenden gesetzlichen Vorschriften zugestanden.
6. Verbot von Zwangsarbeit
Zwangsarbeit oder körperliche Bestrafung werden weder toleriert noch praktiziert.
7. Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen wird weder toleriert noch praktiziert.
8. Arbeitsschutz
Die Rechte der eigenen Mitarbeiter im Hinblick auf Arbeitsschutz und auf die Arbeitssicherheit werden beachtet und es wird für sichere und gesundheits-verträgliche Arbeitsbedingungen gesorgt.
9. Mindestlohn
Die Anforderungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) werden eingehalten.
Ökologische Verantwortung
10. Umweltschutz
Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.
11. Umweltbewusstsein
Es gibt ernsthafte Bemühungen, die Umweltbelastungen durch die eigene Geschäftstätigkeit zu minimieren, den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern und ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern.