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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Mit der Stiftergemeinschaft in der Region wirken

Die Erzgebirgssparkasse gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Seit langer Zeit engagiert sich die Erzgebirgssparkasse über die sparkasseneigenen Stiftungen in der Region für die unterschiedlichsten gemeinnützigen Projekte. Gerade der Stiftungsgedanke, der bei der Sparkasse seit Jahren Tradition hat, findet aktuell immer mehr Zuspruch.

Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Erzgebirgssparkasse für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.

Gut für die Heimat

Sie können Ihrer Heimat etwas Gutes tun und übernehmen dabei gesellschaftliche Verantwortung.

Vielseitige Möglichkeiten

Sie wählen die Art Ihres stifterischen Engagements: Spende, Zustiftung oder Ihre eigene (Unter-)Stiftung.

Stabilität

Das Vermögen Ihrer (Unter-)Stiftung / Ihrer Zustiftung bleibt in der Stiftung dauerhaft erhalten, es wird also nicht ausgegeben. Nur die Erträge werden ausgeschüttet.

Individualität

Sie erhalten auf Wunsch dauerhaft Ihren eigenen Namen.

Ihre Entscheidung

Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrer (Unter-)Stiftung gefördert wird.

Steuervorteile nutzen

Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Möglichkeiten

Ihre Möglichkeiten in der Stiftergemeinschaft

Was liegt Ihnen am Herzen?

Ob Ihnen das örtliche Hospiz, die Krebsforschung, der Tierschutz oder die Umwelt am Herzen liegt – in der Stiftergemeinschaft der Erzgebirgssparkasse können Sie schon mit kleinen Beträgen viel bewirken. Auf welchem Weg entscheiden Sie selbst.

  • Spenden
  • Zustiftung
  • eigene Unterstiftung

Spenden

Ab 1,00 Euro kann eine Spende eingebracht werden, die unmittelbar dem Stiftungszweck zu Gute kommt.

Zustiftung

Ab 1.000 Euro ist eine Zustiftung möglich. Diese erhöht das allgemeine Stiftungsvermögen. Die Erträge dieser Zustiftung unterstützen jedes Jahr einzelne Fördermaßnahmen in unserer Region.

Unterstiftung

Ab 25.000 Euro kann eine eigene Unterstiftung errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, dieser einen eigenen Namen zu geben und den Stiftungszweck zu wählen. Das Vermögen bleibt erhalten, nur die Erträge werden ausgeschüttet.

Stiftungen

Unterstützen Sie mit Ihrer Einzahlung die Stiftungen in der Stiftergemeinschaft.

Empfänger: Stiftergemeinschaft der Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE92 8705 4000 0725 0473 21
Verwendungszweck: Name der begünstigten Stiftung

Zuwendungsbestätigung/ Einordnung der Zuwendungen
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Ansprechpartner/in der Sparkasse
Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen der Generationen- und Stiftungsberater der Erzgebirgssparkasse gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Kay Bonitz

Generationen- und Stiftungsberater der Erzgebirgssparkasse
 

Telefon 03733 139-6000
E-Mail kay.bonitz@erzgebirgssparkasse.de

Hinweis: Die Erzgebirgssparkasse führt weder Rechts- noch Steuerberatung durch.

Die Generationenberatung der Erzgebirgssparkasse

Generationenberatung der Erzgebirgssparkasse

Testamentsvollstreckung

Stiftungsberatung

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