Überblick
Mit Weitblick planen - das Lebenswerk erhalten. Alles geschieht nach Ihrem Willen.
Testament
Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Ansonsten regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wieviel erbt.
Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen.
Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Wenn Sie wünschen, dass bestimmte Werte wie z. B. eine Immobilie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt den Erben zustehen soll, stellt die Testamentsvollstreckung eine ideale Möglichkeit dar. Sollten minderjährige Kinder oder Menschen mit geistigem oder körperlichem Handicap zu den potentiellen Erben gehören, dann ist die Testamentsvollstreckung nahezu unerlässlich.
Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens und übernehmen:
• Abwicklungsvollstreckungen
• Dauervollstreckungen
Der Testamentsvollstrecker sollte Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Gerne
übernehmen wir als Ihre Sparkasse vor Ort diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Ihr Ansprechpartner
Kay Bonitz
Berater Generationen-Management der Erzgebirgssparkasse
Telefon | 03733 139-6000 |
kay.bonitz@erzgebirgssparkasse.de |
Hinweis: Die Erzgebirgssparkasse führt weder Rechts- noch Steuerberatung durch.
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