Vereinbarung eines Kommunikationsweges für Informationen zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt bei Kartenzahlungen zum 19.04.2021
Wenn Sie ab 19.04.2021 eine von der Sparkasse ausgegebene Karte (genaue Definition unter Punkt 3) für Zahlungen in einer anderen EWR-Währung als den Euro (z. B. Tschechische Krone) nutzen, erhalten Sie eine elektronische Mitteilung über anfallende Währungsumrechungsentgelte.
Die zukünftige Information zu den Währungsumrechnungsentgelten schafft Ihnen Transparenz über anfallende Kosten und dient als Vergleichsbasis für Währungsumrechnungsentgelte.
Bei Zahlung mit einer der nachfolgenden Kartentypen erhalten Sie elektronische Benachrichtigungen über anfallende Währungsumrechnungsentgelte:
Um die Mitteilung erhalten zu können, müssen Sie einen Kontowecker einrichten. Der Kontowecker nennt sich "EWR-Währungswecker". Dieser sendet Ihnen eine elektronische Mitteilung. Auf welchem Weg Sie die Mitteilung erhalten, entscheiden Sie dabei selbst. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Sofern Sie den Kontowecker eingerichtet haben, erhalten Sie nach dem 19.04.2021 eine erstmalige Mitteilung unmittelbar nachdem Sie eine Kartenzahlung/ Bargeldabhebung in einer anderen EWR-Währung tätigen.
Anschließend erhalten Sie einmal monatlich, immer bei der ersten Zahlung in einer anderen EWR-Währung eines jeden Monats, diese Information.
Nein! Sie sind nicht verpflichtet einen EWR-Währungswecker einzurichten.
Sofern Sie die Funktion nicht einrichten, akzeptieren Sie, dass Sie über anfallende Währungsumrechnungsentgelte (bei Kartenzahlung in EWR-Währung bzw. Bargeldabhebung einer EWR-Währung) keine gesonderte Information erhalten, sondern lediglich über Ihre Kontoumsätze.
Ihren Widerspruch können Sie über folgende Wege einreichen:
Für Kunden mit Online-Banking: | Richten Sie bequem hier einen EWR-Währungswecker mit inaktivem Status ein. Folgen Sie dazu bitte den Erläuterungen unter Punkt 8, wählen jedoch unter "Status" den roten Haken ab. Somit ist für Sie ein inaktiver EWR-Währungswecker hinterlegt und Sie erhalten zukünftig keine Informationen. |
Für Kunden ohne Online-Banking: |
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Für den Erhalt der elektronischen Mitteilungen ist die einmalige Einrichtung dieses Dienstes, in Form eines Kontoweckers, notwendig. Sie können die Einrichtung bequem über das Online-Banking oder die Sparkassen-App durchführen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie im nächsten Punkt.
Alternativ kann die Aktivierung auch durch Ihren Kundenberater oder unser Service-Center (Tel. 03733 139 0) erfolgen.
Den Kontowecker für die Information zu anfallenden Währungsumrechnungsentgelt können Sie bequem hier einrichten.
Bisher noch keinen Kontowecker genutzt?
Ist dies Ihr erster Kontowecker, den Sie einrichten, so müssen Sie sich vor der Nutzung für die Kontowecker-Funktion registrieren. Um die Registrierung zu starten, gehen Sie auf "Zur Freischaltung". Im Rahmen Ihrer Registrierung legen Sie einen Vertrag über die weitere Nutzung der Kontowecker an. Damit die Freischaltung wirksam wird, müssen Sie die Bedingungen zur Nutzung des Kontowecker & die Vorvertraglichen Informationen zum Kontowecker akzeptieren.
Einrichtung Kontowecker:
Wie kann ich einen Kontowecker über die Sparkassen-App einrichten?
Rufen Sie in der Sparkassen-App den Menüpunkt "Produkte und Informationen" auf. Hier finden Sie an vierter Position den Eintrag "Kontowecker". Nach Aufruf der Seite können Sie über "Kontowecker stellen" direkt mit der Einrichtung starten. Die einzelnen durchzuführenden Aktivitäten sind dabei die gleichen wie weiter oben beschrieben.
Sie können den EWR-Währungswecker jederzeit einrichten.
Sollten Sie den Kontowecker einrichten und zukünftig einmal keine Informationen mehr wünschen, so können Sie die den EWR-Währungswecker auch bequem & schnell wieder löschen. Die Löschung kann über folgende Wege erfolgen:
Sie können bequem im Online-Banking die Änderung vornehmen. Bitte klicken Sie hier.
In folgenden Fällen ist eine Änderung notwendig:
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