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Vereinbarung eines Kommunikationsweges für Informationen zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt bei Kartenzahlungen zum 19.04.2021

1. Was ändert sich bei Kartenzahlungen im EWR-Raum zum 19.04.2021?

Wenn Sie ab 19.04.2021 eine von der Sparkasse ausgegebene Karte (genaue Definition unter Punkt 3) für Zahlungen in einer anderen EWR-Währung als den Euro  (z. B. Tschechische Krone) nutzen, erhalten Sie eine elektronische Mitteilung über anfallende Währungsumrechungsentgelte.

2. Wieso erhalte ich zukünftig Informationen über Währungsumrechungsentgelte?

Die zukünftige Information zu den Währungsumrechnungsentgelten schafft Ihnen Transparenz über anfallende Kosten und dient als Vergleichsbasis für Währungsumrechnungsentgelte.

3. Für welche Karten trifft dies zu?

Bei Zahlung mit einer der nachfolgenden Kartentypen erhalten Sie elektronische Benachrichtigungen über anfallende Währungsumrechnungsentgelte:

  • Sparkassen-Card (Debitkarte)
  • Basiskarte (Debitkarte)
  • Visa-Card (Kreditkarte)
  • Mastercard (Kreditkarte)
4. Wie erhalte ich die elektronische Information über anfallende Währungsumrechnungsentgelte? Was kostet dieser Service?

Um die Mitteilung erhalten zu können, müssen Sie einen Kontowecker einrichten. Der Kontowecker nennt sich "EWR-Währungswecker". Dieser sendet Ihnen eine elektronische Mitteilung. Auf welchem Weg Sie die Mitteilung erhalten, entscheiden Sie dabei selbst. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Benachrichtigung per E-Mail
  • Benachrichtung per push-Nachricht über die Sparkassen-App (Online-Banking-Vertrag inkl. Nutzung Sparkassen-App sind Voraussetzung)

Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

5. Wie oft erhalte ich diese Information?

Sofern Sie den Kontowecker eingerichtet haben, erhalten Sie nach dem 19.04.2021 eine erstmalige Mitteilung unmittelbar nachdem Sie eine Kartenzahlung/ Bargeldabhebung in einer anderen EWR-Währung tätigen.

Anschließend erhalten Sie einmal monatlich, immer bei der ersten Zahlung in einer anderen EWR-Währung eines jeden Monats, diese Information.

6. Ist die Nutzung des EWR-Währungsweckers verpflichtend?

Nein! Sie sind nicht verpflichtet einen EWR-Währungswecker einzurichten.

Sofern Sie die Funktion nicht einrichten, akzeptieren Sie, dass Sie über anfallende Währungsumrechnungsentgelte (bei Kartenzahlung in EWR-Währung bzw. Bargeldabhebung einer EWR-Währung) keine gesonderte Information erhalten, sondern lediglich über Ihre Kontoumsätze.

Ihren Widerspruch können Sie über folgende Wege einreichen:

   
Für Kunden mit Online-Banking: Richten Sie bequem hier einen EWR-Währungswecker mit inaktivem Status ein. Folgen Sie dazu bitte den Erläuterungen unter Punkt 8, wählen jedoch unter "Status" den roten Haken ab. Somit ist für Sie ein inaktiver EWR-Währungswecker hinterlegt und Sie erhalten zukünftig keine Informationen.
Für Kunden ohne Online-Banking:
7. Was ist zu tun, um die Benachrichtigung ab dem 19.04.2021 zu erhalten?

Für den Erhalt der elektronischen Mitteilungen ist die einmalige Einrichtung dieses Dienstes, in Form eines Kontoweckers, notwendig. Sie können die Einrichtung bequem über das Online-Banking oder die Sparkassen-App durchführen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie im nächsten Punkt.

Alternativ kann die Aktivierung auch durch Ihren Kundenberater oder unser Service-Center (Tel. 03733 139 0) erfolgen.

8. Wie richte ich den Kontowecker (Typ: EWR-Währungswecker) über das Online-Banking ein?

Den Kontowecker für die Information zu anfallenden Währungsumrechnungsentgelt können Sie bequem hier einrichten.

Bisher noch keinen Kontowecker genutzt?

Ist dies Ihr erster Kontowecker, den Sie einrichten, so müssen Sie sich vor der Nutzung für die Kontowecker-Funktion registrieren. Um die Registrierung zu starten, gehen Sie auf "Zur Freischaltung". Im Rahmen Ihrer Registrierung legen Sie einen Vertrag über die weitere Nutzung der Kontowecker an. Damit die Freischaltung wirksam wird, müssen Sie die Bedingungen zur Nutzung des Kontowecker & die Vorvertraglichen Informationen zum Kontowecker akzeptieren.

Einrichtung Kontowecker:

  1. Bitte wählen Sie unter "Neuer*" den "Themenwecker" aus.
  2. Mit einem Klick auf "+" starten Sie den Einrichtungsprozess.
  3. Hinterlegen Sie nun bitte einen gewünschten Weckername sowie unter "Thema*" den Eintrag "EWR-Währung". Anschließend wählen Sie aus, auf welchem Weg Sie die Benachrichtigung erhalten möchten.
  4. Kontrollieren Sie, dass unter "Status" der Eintrag "aktiv" hinterlegt ist.
  5. Schließen Sie die Einrichtung mit "Weiter" ab.
  6. Nun werden alle Informationen zum EWR-Währungswecker nochmals zusammengefasst. Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingaben nochmals.
  7. Der Wecker wird aktiv, sobald Sie "Wecker stellen" drücken.

 

Wie kann ich einen Kontowecker über die Sparkassen-App einrichten?

Rufen Sie in der Sparkassen-App den Menüpunkt "Produkte und Informationen" auf. Hier finden Sie an vierter Position den Eintrag "Kontowecker". Nach Aufruf der Seite können Sie über "Kontowecker stellen" direkt mit der Einrichtung starten. Die einzelnen durchzuführenden Aktivitäten sind dabei die gleichen wie weiter oben beschrieben.

9. Kann ich mich auch später erst dafür/ dagegen entscheiden die Mitteilung über Währungsumrechnungentgelte zu erhalten/ nicht mehr zu erhalten?

Sie können den EWR-Währungswecker jederzeit einrichten.

Sollten Sie den Kontowecker einrichten und zukünftig einmal keine Informationen mehr wünschen, so können Sie die den EWR-Währungswecker auch bequem & schnell wieder löschen. Die Löschung kann über folgende Wege erfolgen:

  • Bequem online: In Ihrem Online-Banking
  • Vor Ort: Über Ihren Kundenberater/ in der Filiale
  • Telefonisch: Über unser Service-Center (Tel. 03733 139 0)
10. Wie kann ich den hinterlegten Benachrichtigungsweg ändern?

Sie können bequem im Online-Banking die Änderung vornehmen. Bitte klicken Sie hier.

In folgenden Fällen ist eine Änderung notwendig:

  • Sie haben eine neue E-Mail-Adresse.
  • Sie möchten zukünftig einen anderen Zustellweg nutzen. (Beispiel: Sie erhalten die Benachrichtigung derzeit per E-Mail und möchten zukünftig per push-Nachricht über die Sparkassen-App informiert werden)
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